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   BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 618/05   

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https://dejure.org/2006,8823
BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 618/05 (https://dejure.org/2006,8823)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 4 AZR 618/05 (https://dejure.org/2006,8823)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 4 AZR 618/05 (https://dejure.org/2006,8823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes; Zulässigkeit der Einordnung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme auf Eingruppierungsregelungen - und Vergütungsregelungen eines Tarifvertrags als Gleichstellungsabrede mit den ...

  • Judicialis

    Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW-EKD); ; Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für ... den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 31. Januar 2003; ; AnwendungsTV Berlin vom 31. Juli 2003

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 618/05
    Das Verständnis und die Auslegung typischer Vertragsklauseln unterliegen der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr. zB Senat 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293, 299).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 618/05
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann eine Feststellungsklage auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 618/05
    Objektive Voraussetzung für die der Auslegungsregel zu Grunde liegende Interessenlage und für die Auslegung der Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede ist die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 126 ff.; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 287 ff.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 -BAGE 103, 9, 14, jeweils mwN).
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